Ärztliche Verordnung für Heilmassagen und Lymphdrainagen
Heilmassagen, Lymphdrainagen und Wärmetherapie werden im Krankheitsfall ausschließlich auf ärztliche Verordnung durchgeführt.
Daher ist auch eine teilweise Rückvergütung durch Ihre Krankenkasse möglich.
Eine Auflistung der Krankenkassen-Tarife finden sie HIER.
Wenn Sie diesen Kostenzuschuss beantragen möchten, lassen Sie bitte Ihre Behandlung von Ihrer Krankenkasse bewilligen.
Bitte bringen Sie Ihre Verordnung (Ausdruck oder „rosa Zettel“) und etwaige Befunde zur ersten Behandlung mit.
Fragen Sie auch bei Ihrer privaten Zusatzversicherung bezüglich der Möglichkeit einer teilweisen oder gesamten Rückerstattung der Behandlungskosten nach.
Sie können meine Massage-Rechnungen bei der SVS für den Gesundheitshundert€r einreichen!